16 Mai 2007

Überzeugungsarbeit mit positiven Folgen

Kurze Mitteilung auf meinen Beiordnungsantrag: Nach diesseitiger Auffassung liegen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nicht vor. Wird der Antrag zurückgenommen.

Nachdem ich dann einige Gründe aufgeführt habe, die eher für den Fall des Vorliegens einer notwendigen Verteidigung sprechen, nicht die sonst eigentlich zu erwartete beleidigte Ablehnung des Antrages sondern die kommentarlose Beiordnung.

Gut, dass es beim Amtsgericht Braunschweig einige Richter gibt, die sich hin und wieder von einer anderen Ansicht überzeugen lassen.

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