Schon hier habe ich darüber berichtet, dass den Bezirksrevisoren beim Landgericht Magdeburg eingefallen ist, dass bei Kostenanträgen gegen die Staatskasse die Übersendung der Empfangsvollmacht per Fax nicht ausreicht.
Förmelei ohne jeden Hintergrund, nicht einmal das Erfordernis, dass diese Vollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt schriftlich vorliegen müsste, ist irgendwo normiert.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen