Vor dem Bundesgerichtshof in Leipzig wird am 28. August die Revision im Fall des so genannten Ehrenmordes an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü verhandelt. In dem Prozess geht es um die Rolle der Brüder.
Die von der Staatsanwaltschaft eingelegten Rechtsmittel richteten sich gegen die Freisprüche von zwei älteren Brüdern der Getöteten, sagte eine Gerichtssprecherin.
Die 23 Jahre alte Mutter eines damals fünfjährigen Sohnes war am 7. Februar 2005 an einer Bushaltestelle in Berlin von ihrem damals 19-Jährigen Bruder durch mehrere Schüsse getötet worden, weil er ihren westlichen Lebensstil als Kränkung der Familienehre empfand. Das Berliner Landgericht verurteilte den Angeklagten ihn im April 2006 wegen Mordes zu eine Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die zwei mitangeklagten älteren Brüder der Getöteten wurden in dem Prozess aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf des gemeinschaftlichen Mordes freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte einem von ihnen vorgeworfen, nach einem gemeinsamen Tatbeschluss die Waffe beschafft zu haben. Der andere soll während der tödlichen Schüsse Schmiere gestanden haben.
Eine Geschichte, die auch im Rahmen der möglichen EU-Mitgliedschaft der Türkei durchaus eine Rolle spielen kann.
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