Als "Heißblütiger Italiener?" betitelt zu werden, ist keine Beleidigung und verletzt nicht die Ehre eines Mannes. Das hat das Landgericht Köln entschieden und damit die Klage eines Deutschen auf Schmerzensgeld abgewiesen, der als Fotomodell arbeitet.
Der Kläger hatte sich von einem Fotografen freiwillig ablichten lassen, die Käuferin der Bildrechte hatte später die italienische Flagge hinter das Abbild des Mannes montiert, um einen Artikel über nationale Klischees zu bebildern.
Quelle: wdr
Es gibt schon außergewöhnliche Klageanliegen ...
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