Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat es in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes für rechtswidrig erklärt, dass die Ausländerbehörde bei Ermittlungen wegen des Verdachts der Scheinehe GPS-Peilsender und verdeckte Videoüberwachung einsetzt. Für die Prüfung, ob ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, dürfen nur gesetzlich zugelassene Informationsquellen genutzt werden (3 Bs 396/05).
Selbst auf dieser Ebene nehmen sich die Beamten wichtig genug, ohne Bedenken Grundrechtsverstöße zu begehen. Aber statt Suspendierung und Entlassung wird man sich darüber beklagen, dass das Gericht eine falsche Entscheidung getroffen hat.
1 Kommentar:
Dreist!!
Das diese Grundrechtsverletzungen keine personellen Konsequenzen nach sich zieht ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer dieser möchtegern James Bond Crew.
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