16 Januar 2008

Der Fall Robert und der Gesichtsverlust der Staatsanwaltschaft Lübeck

Der Gesichtsverlust der Staatsanwaltschaft Lübeck wegen des Falles Robert, der von zwei Polizeibeamten auf einer Landstraße zurückgelassen wurde, geht weiter. Zunächst wurden die Polizeibeamten geschützt und das Verfahren wurde eingestellt. Die Eltern des Getöteten mussten jahrelang kämpfen, bis es über ein Klageerzwingungsverfahren zur Anklageerhebung kam.

Über eine milde Verurteilung durch das Landgericht Lübeck war die Staatsanwaltschaft empört und kündigte lauthals an, zu Gunsten der Angeklagten in Revision zu gehen. Dass nunmehr der Bundesgerichtshof das Urteil mit der entgegengesetzten Zielrichtung aufgehoben hat, wird bei der Staatsanwaltschaft sicher nicht zu Begeisterungsstürmen führen.

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