30 Januar 2008

Wenn die Strafe auf dem Fuße folgt

Ein 30 Jahre alter Boxer hat einen Mann zu Tode geprügelt, den er beim Vergewaltigen seines acht Jahre alten Stiefsohns antraf. Der Fall ereignete sich bereits in der Neujahrsnacht, wurde aber erst jetzt bekannt.
Quelle: aktuell.ru

Und natürlich ist der Täter nicht mehr in der Untersuchungshaft, und natürlich wird man den Mann in seiner Heimat feiern und natürlich wird hier der ein oder andere heimlich denken: richtig so.

4 Kommentare:

setrok hat gesagt…

"Richtig so", würde ich erst denken, wenn ich (+) unter die Subsumtion von §§ 32 oder 33 StGB geschrieben hätte.

Anonym hat gesagt…

...und natürlich ist Selbstjustiz abzulehnen. Emotionen kümmern sich allerdings in der Regel wenig um juristische Folgen.

Anonym hat gesagt…

Ist ein "Boxer" nicht ein Hund? Und können die nicht nur beissen?

Was charakterisiert denn einen "Boxer"? Dass er Berufsboxer ist oder dass er hobbiemäßig boxt?

Sonst müsste es ja auch heißen:
Ein Tischtennisspieler X and Herrn Y eine Ohrfeige verpasst, dass er gegen die Wand fiel...

Ansonsten soll er nach dem Gesetz bestraft werden. Ist doch Totschlag, oder etwa nicht?

Anonym hat gesagt…

Richtig so.

 

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