Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU)
fordert für das Jugendstrafrecht die Möglichkeit der
Sicherungsverwahrung.
Warum eigentlich nicht die Todesstrafe?
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU)
fordert für das Jugendstrafrecht die Möglichkeit der
Sicherungsverwahrung.
2 Kommentare:
Keine Sorge, das wird bestimmt noch kommen..... Da Stoiber und Koch im Zweifelsfall sich gegenseitig Schützenhilfe leisten werden, kann sich doch Koch dann Art. 21 Abs. I Hess.Verf. zu nutze machen, dort ist ja offiziell die Todesstrafe noch nicht abgeschafft......
Genau,das ist doch ein alternativer Weg der Entsorgung.
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