„Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weit verbreitete Praxis in Deutschland."
Rechtsbeugung aus Verzweifelung bleibt Rechtsbeugung. Denn Untersuchungshaft kann rechtlich nie Erziehungsmittel sein.
1 Kommentar:
Und was gibt's als Strafe? Fernsehverbot.
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