06 Januar 2008

Rechtsbeugung als Normalität

Gelassene Worte eines Oberstaatsanwaltes (Roman Reusch aus Berlin), der sicher weiß, wovon er spricht:
„Wenn es rechtlich irgendwie möglich ist, greifen wir zur U-Haft als Erziehungsmittel. Das ist die pure Verzweiflung und weit verbreitete Praxis in Deutschland."
Quelle: tagesspiegel

Rechtsbeugung aus Verzweifelung bleibt Rechtsbeugung. Denn Untersuchungshaft kann rechtlich nie Erziehungsmittel sein.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Und was gibt's als Strafe? Fernsehverbot.

 

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