Das war wieder ein Zeuge, bei dem sich der Richter etwas für sein gutes Gewissen holen konnte, einen Angeklagten lediglich aufgrund einer Vermutung verurteilt zu haben.
Der Zeuge hatte natürlich im Vorbeifahren nachts quer durch einen voll ausgestatteten Audi A6 Avant (Kopfstützen hinten und vorne) hinten links mit 30km/h vorbeifahrend erkennen können, dass die Person, die sich rechts vorne in das Beifahrerfenster beugte ein Schwarzafrikaner war.
Jeder Entlastungszeuge wäre aufgrund dieser völlig realitätsfremden Aussage geschlachtet worden, aber dieser Zeuge war doch ein erfahrener Polizeibeamter, durch dessen Aussage die Verurteilung eines Btm-Ankaufes möglich wurde, so dass an der Glaubhaftigkeit dieser Aussage und an der Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht die geringsten Zweifel herrschten.
Sicher ein Einzelfall, leider aber kein seltener.
03 Januar 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen