18 Januar 2008

Schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Braunschweig

Prof. Dr. Hans-Joachim Selenz zur Rolle der Staatsanwaltschaft Braunschweig im aktuellen VW-Prozess:

Von: "Hans-Joachim Selenz"
An: "Generalbundesanwältin" , "BKA"
CC: "Jose Manuel Barroso" , "Franco Frattini" , "Petitionsausschuss Bundestag" , "Rechtsausschuss Bundestag"
Betreff: Strafvereitelung im Amt durch St.A. Braunschweig


Sehr geehrte Frau Generalbundesanwaeltin Harms,
sehr geehrter Herr BKA-Praesident Ziercke,

am 16. Januar 2008 wurde der Staatsanwaltschaft Braunschweig im Rahmen des VW-Prozesses vor dem Landgericht Braunschweig vorgeworfen, sie habe sich strafbar gemacht (Anlage 3). Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte die von einem frueheren VW-Mitarbeiter vorgelegten Beweisunterlagen zu schweren Betrugsvorgaengen innerhalb des Unternehmens nicht selbst ueberprueft. Dabei handelte es sich beispielsweise um Zahlungen in Millionenhoehe ueber das Konto 1880 des Vorstandsvorsitzenden fuer eine Medienagentur, die mit moeglichen "Kick-Back"-Zahlungen an ein anderes Mitglied des Vorstands verbunden waren.

RA Dr. Schwenn stellte fest, dass "die juristische Person Volkswagen AG" ganz offensichtlich eine grob ungesetzliche Sonderbehandlung erfuhr. Er bezeichnete sie als den "Modus Operandi zwischen der Staatsanwaltschaft Braunschweig und der Volkswagen AG". Die juristische Person Volkswagen AG wurde unmittelbar mit der Pruefung der gegen sie gerichteten Vorwuerfe beauftragt. Dem Gericht wurden dazu Dokumente der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorgelegt, die diesen Auftrag aus dem Jahr 2004 belegen. Die Revision der Volkswagen AG sollte danach im Auftrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig die Ermittlungen gegen die Volkswagen AG durchfuehren.

Wie RA Kubicki durch Befragung eines VW-Revisors feststellte, fuehrte die Revision indes nicht einmal Pruefungen auf missbraeuchliche Verwendung von Geldern der Vokswagen AG auf Basis der vorgelegten Zahlungsbelege durch.
Daraufhin attestierte RA Kubicki der Staatsanwaltschaft Braunschweig, sich strafbar gemacht zu haben, indem er den den Staatsanwaelten vorwarf:

"Sie haben sich strafbar gemacht. Das ist Strafvereitelung im Amt." - siehe Anlage 3.
Dieser schwere Vorwurf blieb im Gerichtssaal unwidersprochen. RA Kubicki wurde nicht einmal eine Verleumdungsklage angedroht. Die anwesenden Staatsanwaelte blieben nicht nur stumm, sondern duckten sich gleichsam weg angesichts dieser geradezu ungeheuerlichen Vorwuerfe im Gerichtssal eines Rechtsstaates.

Herr Leyendecker von der Sueddeutschen Zeitung sprach am 16. Januar 2008 daher im Gerichtssaal auch von "Braunschweiger Verhaeltnissen". Diesen "Braunschweiger Verhaeltnissen" sind nicht nur die jahrelangen kriminellen Betrugsvorgaenge innerhalb der Volkswagen AG geschuldet, trotz detaillierter Kenntnis der kriminellen Hintergruende - s. u..
Auch Tausende Anleger der Goettinger-Gruppe sind ihnen finanziell zum Opfer gefallen. Darüber hinaus verliefen die Ermittlungen gegen Ex-MP Glogowski wegen seiner persoenlichen Verwicklung in die Mundstock-Affaere und wegen des Verdachts der Urkundenfaelschung im Zusammenhang mit seiner TUI-Reise-Affaere ebenfalls im Braunschweiger Justiz-Sand.

Selbst die Schaendung des KZ-Druette in Salzgitter wurde von der zustaendigen Justiz in Braunschweig bis dato nicht geahndet. Am 16. Februar 1999 war es auf dem Werksgelaende der ehemaligen Hermann Goering Werke zur Durchfuehrung einer symbolischen Hinrichtung gekommen. Gleichzeitig wurde mit Transparenten zu schweren kriminellen Uebergriffen aufgerufen.
Die Werksanlagen der Hermann Goering Werke waren in den letzten Kriegsjahren Aussenstelle des KZ Neuengamme. In den Stahl- und Walzwerken fanden 3.500 Opfer der Nazi-Diktatur den Tod. Diese Schaendung eines ehemaligen KZ unter den Augen der Braunschweiger Justiz ist in der deutschen Nachkriegsgeschichte ohne Beispiel.

Sehr geehrte Frau Generalbundesanwaeltin, sehr geehrter Herr BKA-Praesident, wie Sie wissen hatte ich bereits am 7. April 2007 im Zusammenhang mit der VW-Affaere Strafanzeige u. a. wegen Strafvereitelung im Amt erstattet. Ich hatte Sie gebeten, die Ermittlungsarbeiten unverzueglich zu uebernehmen, da die eigentlich zustaendigen Justizbehoerden des Landes Niedersachsen nachweisbar in die aktive Vertuschung der schweren Betrugsvorgaenge unmittelbar eingebunden und verwickelt sind - s. u..
Ich fordere Sie hiermit letztmalig auf, die Ermittlungsarbeiten unverzueglich aufzunehmen, da ich mich ansonsten gezwungen sehe, ein Strafverfahren gegen Sie beantragen zu muessen.

Ich bitte ebenfalls letztmalig um unverzuegliche Uebersendung des Aktenzeichens.

Mit freundlichen Gruessen

Hans-Joachim Selenz

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Es gilt in Braunschweig halt auch weiterhin die Lex VW. Dies scheint für das Landgericht zu gelten, als auch nunmehr irgendwie öffentlich erkennbar für die StA.

Wie sonst kommt es, dass nur einzelne Richter für VW zuständig sind und zumindest subjektiv grundsätzlich für VW entscheiden. - Aber es hat ja auch nie gemeinsame Unternehmungen der StA und VW und evtl. einiger Richter gegeben.

Aber es kommt bei Braunschweiger Gerichten auch nicht vor, dass Klageerwiderungen nicht eingehen, entsprechende Reaktionen auf Urteile nicht eingehen und anschließend gegen Anwälte wegen falscher Eidesstattlicher Versicherung ermittelt wird, da sie wahrheitsgetreu versichert hatten.

Aber wofür war bloß die Stellenanzeige der StA BS in 2006 wo Bilanzbuchhalter gesucht wurden, die bei Ermittlungen helfen. Galt dies VW oder anderen Verfahren. - Meine persönliche Einschätzung lautet eher auf Unvermögen der ermittelnden Staatsanwälten.

Aber da kann ja jeder denken was er möchte. Vorwerfen und unterstellen werde ich in Braunschweig niemanden etwas, besonders nicht den Richten und Staatsanwälten.

Anonym hat gesagt…

Warum geht das Schreiben nicht auch an den Papst, den Dalai Lama und den UNO-Generalsekretär? Stecken die etwa alle mit im Sumpf?? Herr Siebers, ermitteln Sie, sonst droht bald auch Ihnen eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt!!!

 

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