08 Januar 2008

Faust im Gesicht, Tritt an den Kopf,

Körperverletzung mit Todesfolge ist angeklagt. Einem Nebenklagevertreter ist das erkennbar zu wenig, er schwebt eher in den Bereichen von Mord und Totschlag.

Nach zwei Zeugen gibt es bereits drei verschiedene Sachverhaltsvarianten, die miteinander nicht kompatibel sind.

Auch an möglichen Todesursachen kommt mittlerweile einiges mehr zusammen als Schläge oder auch nur ein Schlag des Angeklagten. Die Spannung steigt mehr, als erwartet. Das Chaos bekommt System.

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