Wie der Jugendarrest, so zählt auch die Internierung Jugendlicher in Lagern zu den Erfindungen der nationalsozialistischen Strafjustiz. Zuerst per Schutzhaftbefehl, später durch die Einführung des Jugendarrestes per Verordnung im Oktober 1940 sowie der Jugendgefängnisstrafe mit unbestimmter Dauer (1941) und zuletzt auf Grundlage des neuen Reichsjugendgerichtsgesetzes von 1943 wurden straffällige und unangepasste Jugendliche in den sog »Jugendschutzlagern« Moringen und Uckermark bzw. Litzmannstadt (Lodz) inhaftiert.
11 Januar 2008
Roland Koch und Konsorten verkaufen Nazi-Ideen
Die CDU schaut in eine ungesunde Richtung, und Roland Koch als Rechtsaußen könnte die Seitenlinie auch mal überschreiten:
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