08 Januar 2008
Keine Fluchtgefahr bei Auflagenerfüllung
Der Blick des Angeklagten im Schwurgerichtssaal im Landgericht Magdeburg, der dem heute Angeklagten so schwer wie allen anderen Betroffenen fällt, obwohl er ausnahmsweise den Saal trotz eines vorgeworfenen Tötungsdeliktes von vorne und nicht von hinten aus dem Fahrstuhl betreten durfte.
Sein Haftbefehl wurde durch die Kammer aufgehoben, nachdem er zunächst außer Vollzug gesetzt war und der Angeklagte die Auflagen befolgt hat. Eine bemerkenswerte Entscheidung, bei der endlich einmal davon abgesehen wurde, die Fluchtgefahr allein wegen der Höhe einer zu erwartenden Strafe pauschal in den Raum zu stellen.
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