Was stimmt da nicht mit unseren Gesetzen? Da fährt ein Krimineller einen Rentner (74) um, der Mann verliert seine Beine, fällt ins Koma, stirbt später an seinen Verletzungen. Doch der Tot-Raser, gegen den schon 50-mal ermittelt wurde, läuft weiter frei herum!
Dann ein Staatsanwalt, der dankenswerterweise genau erklärt, warum hier gar nicht verhaftet werden kann:
Oberstaatsanwalt Günther Feld: „Wir ermitteln wegen fahrlässiger Tötung. Es ist bisher kein Haftgrund gesehen worden, weder Verdunkelungs- noch Fluchtgefahr.
Da muss BILD nachlegen und lässt eine Witwe ran:
Kein Haftgrund? Für die Witwe des totgefahrenen Rentners Johann K. († 74) ist das unfassbar. Abdul H. hatte ihren blutüberströmten Mann nach dem Unfall einfach liegen lassen und Fahrerflucht begangen. Maria K. (72): „Das ist unverzeihlich. Er kam ja mit seiner Beifahrerin noch mal zurück, um die Handtasche aus dem Auto zu holen. Eine Tasche war denen wichtiger als das Leben meines Mannes. Was sind das nur für Menschen?“
Jetzt noch ein wenig Koch und Schäuble, und schon haben wir den Haftgrund der Handtaschenabholung. Warten wir es ab.
2 Kommentare:
Man liest es immer und immer wieder. Der geschulte Jurist muss sich wohl damit abfinden, dass der normale Bürger (von der Bild-Zeitung rede ich gar nicht erst) es wohl nicht verstehen wird, wozu U-Haft gut ist und wann man überhaupt darüber nachdenken kann. Haft ist eben Haft und böse Menschen gehören eingesperrt...
Ich will garnicht wissen, wieviele (Käufer) und Leser des Artikels ersteinmal an "Unfall-Haft" gedacht haben...
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