Ein Kollege bekommt heute den Anruf eines Haftrichters mit dem Hinweis, dass er morgen zwar keinen Haftbefehl gegen den Mandanten erlassen werde, der Kollege solle aber gleichwohl erscheinen, falls die Staatsanwaltschaft noch die Kurve kriegen sollte und den Erlass eines Strafbefehls beantragen sollte, damit dann gleich die Beiordnung erfolgen könne.
Hut ab, ein Haftrichter, der das allgemeine Beschleunigungsgebot in Strafsachen wohl verstanden hat!
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