5. Verhandlungstag in einem größeren Betrugsverfahren vor dem Landgericht Hildesheim. Ein Hauptangeklagter und zwei kleine Mauerblümchen mit einem Bruchteil von Anklagepunkten. Auch aus Kostengründen erschien die Abtrennung zumindest eines der Mitangeklagten sinnvoll, bis sich der Kollege Verteidiger aus einer süddeutschen Großstadt dahingehend äußerte, dass er dann den ausgeschiedenen Angeklagten als Zeuge benennen werde und dass er diesem dann ausgeschiedenen Angeklagten nachweisen werde, dass er vielmehr involviert sei, als bisher zu Tage getreten.
Er hat sich Freunde gemacht, die schon beschlossene Abtrennung wurde rückgängig gemacht, der Kollege hat neue Freunde
07 Januar 2008
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2 Kommentare:
Da hat sich einer von hinten durch die Brust in den Fuss geschossen.
Das glaube ich eher weniger, dürfte wohl andersrum sein. So zumindest habe ich StPO verstanden...
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