Ein Wanderschäfer, der wegen eines Behörden-Irrtums auf einem Schuldenberg sitzt, erhält aus der Staatskasse 28 000 Euro zur Wiedergutmachung des Schadens. Das hat das Braunschweiger Verwaltungsgericht in einem aktuellen Fall entschieden.Nach einem mehrjährigen Rechtsstreit sprachen die Richter dem Schäfer jetzt zur Wiedergutmachung des erlittenen Schadens rund 28 000 Euro zu – jene Summe, mit der er bei Aufnahme eines Kredits gerechnet hatte.
Quelle: newsclick.de
Eine mutige Entscheidung, wenn sie denn rechtskräftig werden sollte.
3 Kommentare:
Und wie sah der Irrtum aus?
So ist die Info vollkommen wertlos.
Verlinkt ist ja auch nichts.
Danke, jetzt ist es klarer.
Das man direkt an Oberflächengewässsern nicht düngen darf, sollte eigentlich jeder wissen der nur entfernt was mit Landwirtschaft zu tun hat.
Und 2.300,- monatlich an Förderung - für 50 Schafe, da sollten bei jedem die Alarmglocken schrillen, das ist selbst für die EU-Bürokratie ungewöhnlich hoch.
Sorry, hatte den Link vergessen. Danke für den Hinweis.
Kommentar veröffentlichen