Eine meiner ältesten "noch aktiven" Akten. Im Jahre 2002 sollen zwei Firmen aus einem Konzern Ordnungswidrigkeiten dadurch begangen haben, dass sie Arbeiten ausführten, für die eine Eintragung in der Handwerksrolle fehlte.
Es folgten zwei Bußgeldbescheide über je knapp 100.000,00 €, auch für einen Konzern nicht unbedingt Portogeld.
Rechtlich war die Sache sehr kompliziert, u.a. wegen der Frage des Vorsatzes. Irgendwann im Jahre 2005 vor dem zuständigen Amtsgericht ein Termin, um zu erörtern, was gehen kann. Einer der Bußgeldbescheide soll begraben werden, auf den anderen sollen 10.000,00 € gezahlt werden.
Eine Einigung wird nicht erzielt. Mehrfach versucht dann die Staatsanwaltschaft, mich davon zu überzeugen, dass ich meine Mandantschaft davon überzeuge, dass 10.000,00 € ein guter Deal sind.
Das gelingt mir gerade auch wegen des Vorsatzproblems nicht, eigentlich will ich es auch nicht.
Jetzt die Friedensfahne. Das Gericht teilt mit, dass die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung einverstanden sei und dass die Mandantschaft lediglich meine Kosten zahlen müsste. Das wird nach jetzt etwa sechs Jahren Verfahrensdauer wohl klappen können.
Es wird auch Zeit, die Akte ist jetzt so prall, dass sie nicht mehr richtig gelagert werden kann.
15 Januar 2008
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1 Kommentar:
Ein schönes Beispei dafür, dass es oftmals besser ist, nicht auf eine beschleunigte Bearbeitung bei StA und Gericht zu drängen, sondern abzuwarten.
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