Schlimm genug, dass manche Strafprozesse weitergeführt werden oder weitergeführt werden müssen, obwohl das Ergebnis an sich fest steht, weil z.B. Nebenklagevertreter noch Aspekte geklärt haben wollen, die erklärbar mit der erhobenen Anklage nichts mehr zu tun haben. In diesem Zusammenhang wäre es sicher angemessen, die weiteren Kosten den jeweiligen Nebenklägern aufzuerlegen.
Unüberschaubar werden aber die Kosten, die der Landeskasse entstehen, ohne dass es sofort ins Auge fällt. Es fragt sich schon, welche Kosten dadurch veranlasst sind, dass in einem Gerichtsverfahren im Landgericht Magdeburg über diverse Verhandlungstage Kriminalpolizisten im Zuschauerraum sitzen, ohne dass es dafür irgendeinen ersichtlichen Grund gibt.
Und da ein Hochschullehrer für Sozialwissenschaften mit den Schwerpunkten Politikwissenschaft und Staatsrecht an diversen Verhandlungstagen teilnimmt und damit sicher der Hochschule Harz, Fachbereich Verwaltungswissenschaften an diesen Tagen nicht zur Verfügung steht, wird man fragen dürfen, ob er diese Tage auf seinen Jahresurlaub verbucht.
Manch einer ist auf dem Kostenauge offenbar blind.
23 Januar 2008
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