beklagt sich der Haftrichter des Amtsgerichts Braunschweig bitterlich bei der Braunschweiger Zeitung und weist dabei auf eine seit dem 01.01.2008 geltenden Neuregelung des Niedersächsischen Strafvollzugsgesetzes hin. Danach muss nunmehr sämtliche Gefangenenpost immer von dem Haftrichter kontrolliert werden, in dessen Bezirk sich die jeweilige JVA befindet.
Sicher eine völlig sinnfreie Lösung, die sofort wieder rückgängig zu machen ist.
Was aber eine Neuregelung ab dem 01.01.2008 mit der Weihnachtspost aus dem letzten Jahr zu tun haben soll, erschließt sich nicht zwingend und erweckt eher den Eindruck, dass man auch mit der alten Regelung reichlich in Verzug geraten ist.
Insbesondere für Untersuchungshaftgefangene, für die die Unschuldsvermutung gilt, nicht gerade ein Trost.
1 Kommentar:
#### Zitat aus dem Artikel ####
Kreutzer fordert ein Sofortprogramm: Zusätzliche Richterstellen, um die Mehrbelastung auszugleichen. Nitschke: "Ich habe täglich 40 Briefe, eine Fülle von Telefonaten mit genervten Angehörigen, wo ihre Besuchserlaubnis bleibt, und auch erboste Anwälte, die sich über schleppende Verfahren beklagen."
"Wir werden in Umsetzung der Regelung genau beobachten und sehen, ob und in welcher Weise wir nachsteuern müssen", erklärt Dennis Weilmann, Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums.
#### Zitat-Ende ####
"genau beobachten" heißt: In den nächsten zwei, drei Jahren wird sich hier nichts ändern! Man sollte die Verantwortlichen mal zwei Wochen in U-Haft nehmen, dann werden sie wissen, was zu tun ist.
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