Manchen Jugendrichtern ist viel zuzutrauen. Ein Mandant bat mich, für ihn Berufung einzulegen gegen das Urteil eines Jugendschöffengerichtes, das ihn ohne Verteidiger zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt hat.
Da bleibt einem dreifach die Luft weg. Jugendschöffengericht ohne Verteidiger geht eigentlich schon gar nicht. Dann mehr als 10 Monate Jugendstrafe geht auch nicht, ohne Bewährung nun noch weniger.
Das ist ein so sicheres Ding, dass dem Schöffengerichtsvorsitzenden nun zweifach vor Augen geführt wird, wie es nicht geht. Zunächst durch die Revisionsbegründung und danach durch das Oberlandesgericht.
Der Mandant möchte jetzt auch lieber die Revision, so hat er mehr Zeit, günstige Voraussetzungen zu schaffen.
02 Januar 2008
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