Hiobsbotschaft für rund ein Dutzend Mitarbeitende des Musik-Senders VIVA: Völlig überraschend wurde ihnen heute mitgeteilt, dass sie ihre Pulte räumen können und ab sofort freigestellt sind. Auch die Geschäftsführerin Asta Baumöller verlässt überraschend den TV-Sender.
Laut einer offziellen Presserklärung des Senders verlässt auch Geschäftsführerin Asta Baumöller ab sofort VIVA Schweiz und wird durch Giovanni Zamai ersetzt. «Asta Baumöller hat sich entschlossen, ihren Posten als Geschäftsführerin von VIVA Schweiz zu verlassen», heisst in dem Text.
Ob die sofortige Freistellung der anderen Mitarbeitenden mit dem Weggang von Asta Baumöller im Zusammenhang steht, war nicht in Erfahrung zu bringen.
Quelle: 20min.ch
Das wird arbeitsrechtlich gewiss ein Knaller.
2 Kommentare:
Da der Fall in der Schweiz spielt, ist da zumindest arbeitsrechtlich nicht mehr viel drin. In der Schweiz herrscht Kündigungsfreiheit, es gibt auch keine gesetzliche Abfindung. Sollte die Kündigung mißbräuchlich gewesen sein (z.B. weil sie nur erfolgte, weil die Gekündigten Rechte aus ihrem Arbeitsverhältnis durchzusetzen versuchten), gibt es eine durch den Richter nach freiem Ermessen zu bestimmende Entschädigung von höchstens sechs Monatsgehältern. Weitergehende Ansprüche bleiben zwar bestehen, aber auch da wird sich nicht viel ergeben. Die Schweiz hat halt ein moderneres Arbeitsrecht als Deutschland.
Nachtrag: Eine gerichtlich erzwungene Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gibt es übrigens nicht. Auch nicht bei mißbräuchlicher Kündigung.
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