Quickie beim Knastbesuch: Eine französische Anwältin hat bei einem Besuch bei ihrem Mandanten im Knast mit ihm geschlafen. Jetzt steht sie selbst vor Gericht.
Der Vorwurf: "sexuelle Zurschaustellung". Offenbar haben es die 57-jährige Frau und der 25-jährige Häftling ganz schön wild getrieben.
Ein Gefängniswärter will beobachtet haben, wie die Anwältin vor dem Stuhl ihres Klienten kniete.
Beide bestreiten die Vorwürfe jedoch. Die Staatsanwaltschaft forderte einen Monat Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe und drei Monate Berufsverbot für die Frau.
Der 25-Jährige sitzt wegen Totschlags ein, jetzt droht ihm Haftverlängerung.
Heißer Knast mit heißer Anwältin, das lässt keinen Totschläger kalt.
1 Kommentar:
Schwach, einfach aus einer Boulevardzeitung abzuschreiben. Von einem Rechtsanwalt hätte ich erwartet, dass er wenigstens die Unschuldsvermutung beachtet und die Formulierung so wählt, wie es auch der "Express" hätte tun sollen: Die Anwältin soll im Gefängnis Sex mit einem Häftling gehabt haben.
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