Die junge Frau war heftig aus der Bahn geworfen worden, war abgerutscht und der Droge Heroin verfallen. In einem Lebensgeständnis hat sie dann über 800 Einzeltaten des Erwerbs von Betäubungsmitteln und teilweise der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handeltreiben gestanden. Sie hat das Glück gehabt, dass ein Haftbefehl verhindert werden konnte und hat die Zeit genutzt und eine stationäre Therapie begonnen.
All das hat das Landgericht Magdeburg heute - auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft - wohlwollend gewürdigt und trotz des zahlenmäßigen Umfangs der Taten eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren verhängt und diese zur Bewährung ausgesetzt.
Eine gute, schnelle und faire Verhandlung.
23 September 2008
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2 Kommentare:
Bewährung aber nur wegen der Therapie, oder?
300facher Erwerb bringt bei einschlägig vorbestraften in Leipzig mindestens einen Monat Haft...
Ach wo, "Therapie" ...
Frauenbonus.
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