Der Berliner Rapper Bushido ist als 13-Jähriger mit Hilfe seiner Mutter ins Drogengeschäft eingestiegen. "Ich ging zu meiner Mutter und sagte: Du, ich brauche Geld. Ich will Drogen verkaufen. Meine Mutter lieh mir 450 Mark", sagte der Deutsch-Tunesier in der aktuellen Ausgabe des Magazins "Stern". Dies sei sein Startkapital gewesen. "Ich verkaufte Koks, Marihuana und Pillen." Eine Mitschuld an diesem Lebenswandel trage seine alleinerziehende Mutter jedoch nicht, sagte der Rapper weiter. "Sie wusste, dass ich meinen Willen sowieso durchgesetzt hätte. Ich hatte keine männliche Autoritätsperson." Er habe sich wie der König der Welt gefühlt.
Wenn es denn stimmen sollte, was in dieser Meldung behauptet wird, darf man sich fragen, ob es solchen Weniger-als-A-Promis besser geht, wenn sie der Öffentlichkeit solche Details über die eigene Familie berichten, zumal § 78 III 2 StGB eine Rolle spielen könnte, wenn man hier an § 29 a BtMG denkt.
2 Kommentare:
Ein Stück technischer Kritik:
Ich habe Ihren Blog Freunden empfohlen, weil ich ihn unterhaltsam finde. Die Nichtjuristen unter ihnen haben sich schnell wieder wegen der unterläuterten §§-Zitate ausgeklinkt.
Selbst ich als Zivilist musste doch eben noch 78 StGB nachschlagen und lernen, dass es um Verjährungsfristen geht, um die Pointe dieses Posts zu verstehen.
Ansonsten viel Erfolg weiterhin!
jJ und? 29 a btmg max 5 jahre. Verjährung nach 5 jahren § 78 III Nr. 3.
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