Da verschlug es sogar dem Richter und der Staatsanwältin kurzzeitig die Sprache. Denn das Wörtchen "es" bedeutete sexuelle Aufklärung - und was die damals elfjährige Tochter so interessiert anschaute, war ein harter Porno. Das Gericht verurteilte die Mutter deshalb zu einer Geldstrafe wegen sexuellen Missbrauchs in einem minder schweren Fall.
Die Sache liegt bereits einige Zeit zurück: Im Sommer 2000 hatte der Lebensgefährte der Angeklagten in der gemeinsamen Wohnung in Neugablonz zusammen mit der elfjährigen Tochter sowie der Mutter einen Pornofilm angeschaut. Der Grund sei gewesen: Die Tochter habe immer gefragt, wie "das" geht, so die Mutter. Später habe das Mädchen dann das Wunder des Lebens verstanden, erklärte die Angeklagte gegenüber den ungläubig wirkenden Zuhörern.
Moralisch mag das Geschehene sicher mehr als fragwürdig sein, aber ob das strafrechtlicher Ahndung, jedenfalls nach 8! Jahren bedarf, dürfte eher ein bayrisch-katholisches Problem sein, wenn es denn auch noch den Atem verschlägt. Da drohen wohl schwerste Infarkte, wenn man den atemlosen Juristen berichtet, was manche Elfjährige so heute miteinander anstellen.
1 Kommentar:
Ohne dem beschriebenen Geschehen meine Billigung zu geben kann ich den Worten von Siebers nur beipflichten.
Ich frage mich, haben die Juristen etwa keine Kinder und kriegen das ein oder andere nicht mit?
#k.
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