07 September 2008

Der Wahnsinn mit der Brötchensteuer

Was ist das?

Ich stehe beim Bäcker und suche mir ein leckeres Mehrkornbrötchen, belegt mit ein wenig Salat und Käse aus und teile der Bächereifachverkäuferin mit, selbiges Brötchen zum Verzehr außerhalb der Bäckerei erwerben und mitnehmen zu wollen. Ich zahle den genannten Preis; just, als ich die Bäckerei verlassen will, treffe ich einen Kollegen, mit dem ich dann innerhalb der Bäckerei ein Pläuschchen über einen rechtsbeugerischen Haftbefehl halte, mit dem ich mich gerade beschäftige.

Während dieses Gesprächs verspeise ich sodann das soeben erworbene belegte Brötchen.

Was war das?

Vermutlich Beihilfe zur Steuererverkürzung des Bäckers, denn:

Erste Bäcker hatten bereits Besuch von der Steuerfahndung. So seien in Ostwestfalen-Lippe die meisten größeren Filialbäckereien überprüft worden, berichtete das Bielefelder "Westfalen-Blatt". Viele Betriebe sähen sich Nachforderungen in bis zu sechsstelliger Höhe ausgesetzt.

Hintergrund ist demnach das komplizierte Mehrwertsteuerrecht. Kauft ein Kunde etwa ein belegtes Brötchen und isst es in der Bäckerei, würden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Nehme der Kunde das Brötchen mit, wird aus der "gastronomischen Dienstleistung" wieder ein Lebensmittel. Der Staat kassiert dann nur den verringerten Satz von sieben Prozent.

So werden beim Verkauf eines Baguettebrötchens zum Preis von 2,50 Euro beim Vor-Ort-Verzehr etwa 40 Cent Mehrwertsteuer fällig. Beim Außer-Haus-Verkauf sind es nur rund 16 Cent.

Quelle: Spiegel

11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das nennt sich Verzehr an Ort und Stelle: § 3 Abs. 9 S. 3 UStG.

Anonym hat gesagt…

Das scheint wieder so eine Aktion aller Zumwinkel zu sein, der kleine Bäcker des Vertrauens wird von der Steuerfahndung fertig gemacht. Das Motto „macht Geld macht noch mehr Geld“ der Finanzverwaltung wird wohl wieder aufgehen wenn sich die Bäcker nicht wehren. Hier werden Steuern mit der Flinte eingetrieben, der Bäcker hat an seinem Standort schließlich einen Ruf zu verlieren und zahlt freiwillig Steuern die es garnicht gibt. Warum steht Zumwinkel eigentlich nicht vor Gericht während die die sich selbst angezeigt haben schon abgefertigt werden.

Anonym hat gesagt…

Seit dem 01.01.2002 mangelt es dem deutschen Fiskus an einem dem Grundgesetz konformen Umsatzsteuergesetz. Mit Einführung des § 27b ( Umsatzsteuernachschau ) hätte des UStG gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG die Einschränkung des Art. 13 GG ( Unverletzlicheit der Wohnung ) nennen ( zitieren ) müssen. Die zwingende Rechtsfolge ist, der Verstoß gegen das Zitiergebot führt zur automatischen Nichtigkeit des kompletten Gesetzes mit der Folge, dass alle Umsatzsteuerbescheide nichtig sind, niemand in Deutschland Mehrwersteuer hätte zahlen müssen, die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19% mangels eines gültigen Gesetzes nie Rechtskraft erlangt hat. Die Finanzbehörden haben ein solches Gesetz gewollt, um auf diese Weise unerkannt die Grundrechte des einzelnen massiv einschränken zu können.Die unterschiedlichen MwSt.-Sätze haben seit 40 Jahren Methode, denn sie ermöglichen es den Finanzbeamten rückwirkend, wie jetzt bei den Bäckern scheinbar geschehen, satte Mehrsteuernachzahlungen zu erzwingen, in dem man einfach den günstigen Mehrwertsteuersatz rückwirkend streicht und die Differenz rückwirkend nachfordert incl. einer satten Strafschätzung. So plündert der Fiskus insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe systematisch aus. Und wer dann an die Finanzrichter glaubt, der irrt. 95 % der Finanzrichter stammen aus der Finanzverwaltung und haben schon zu Zeiten ihres Finanzbeamtendaseins gelernt, das Recht zu beugen, warum sollen sie es plötzlich anders tun, würden sie doch damit den “Erfolg” ihrer ehemaligen Kollegen zu nichte machen. 95% der Klagen haben denn auch keinen Erfolg, gegen Rechtsbeugung ist bis heute kein Kraut gewachsen.

Anonym hat gesagt…

Und? Sie sind natürlich sofort zum Bäcker und haben die Differenz bezahlt, nicht?

;)

Anonym hat gesagt…

@ michael langhans:
Der Kunde zahlt doch nicht mehr - der Bäcker macht nur weniger Gewinn.

Anonym hat gesagt…

Und der Gesprächspartner zählt jetzt als Mittäter? Auweihera.

Mausflaus hat gesagt…

und wie finden die von der Steuerfahndung raus wer sein brötchen in der bäckerei verzehrt hat und wer es mit nach draußen nimmt???

Anonym hat gesagt…

@Maus

Also ich denke es ist so wie bei McDonalds, die Fragen einen auch immer, "Zum Mitnehmen" oder "Für hier?"
Wenn man eines der beiden sagt, drücken die eine Taste, man sieht es dann auch im Display oder auf dem Bon.
Heißt, sobald die die Taste drücken, sehen die das später beim Kassensturz.

Bei McDonalds wäre es unglaubwürdig, wenn auf einmal alle "Zum Mitnehmen" wählen, aber der Bäcker kann ja einfach immer solch eine Taste drücken, würde keiner mitbeomemn, denn ich denke die wenigsten essen das Brötchen in der Bäckerei.

Korrigiere mich einer, wenn ich nun falsch liege, aber das klingt halbwegs plausibel ;)

MfG

Markus

Anonym hat gesagt…

@immobilienanwalt,

in manchen anderen Ländern gibt es aber in der Tat unterschiedliche Preise für Verzehr vor Ort oder unterwegs. Nur in D ist das unüblich. Es gibt nur einen Preis, von dem dann die Steuer abgeht.

Caotic hat gesagt…

@Markus:

McDonalds, schon passiert, genau deshalb aufgeflogen:

http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=40171711&top=SPIEGEL

Anonym hat gesagt…

Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhoff ist diesen Dingen auf der Spur. Link : Fernsehsendung ] Gruss H

 

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