Goldfischbesitzer in der Schweiz dürfen ab sofort die Tiere nicht mehr lebend in der Toilette hinterspülen, wenn sie der Fische überdrüssig sind. Nun müssen die Fische zuerst erschlagen werden, wie ein am Montag in Kraft getretenes umfangreiches Tierschutzgesetz festlegt. Die neuen Bestimmungen regeln bis ins Detail den Umgang mit Tieren, die in Haushalten, in der Landwirtschaft, in Laboren, im Zoos oder Zirkus gehalten werden. Angler dürfen demnach nicht mehr Fische an Land ziehen und dann verletzt wieder ins Wasser werfen. Auch die Verwendung kleinerer Fische als lebende Köder ist ab sofort verboten.
01 September 2008
Erst erschlagen, dann runterspülen
Unsere schweizer Nachbarn wissen nun ganz genau, auf welch genaue Art und Weise sie ihre Fische umzubringen haben.
Quelle: AFP
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1 Kommentar:
Wird jetzt neben jeder eidgenössischen Kloschüssel ein Beamter postiert?
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