In der Justitvollzugsanstalt Braunschweig wird seit einigen Monaten der Eindruck erweckt, man wolle in das Guinness-Buch der Rekorde im Wettbewerb, Verteidigerkontakte mit Insassen zu verhindern.
Neuestes Beispiel: Ich besorge mir für einen Inhaftierten eine Besuchserlaubnis. Weil diese erst spät kommt und ich am nächsten Tag nach Koblenz fahren muss, stelle ich für einen meiner Kollegen aus dem Büro eine Untervollmacht aus.
Gleichwohl wird er in der JVA nicht eingelassen, so dass sich jetzt das niedersächsische Justizministerium mit diesem Vorgang beschäftigen muss.
10 September 2008
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1 Kommentar:
Das ist nocheinmal eine Steigerung zu dem Umstand, dass man eine Besuchserlaubnis vom Gericht besorgen muss, obwohl der Insasse einem per Formular und Unterschrift mitteilt: " Bitte besuchen Sie mich zum Zwecke meiner Verteidigung" Eindeutiger und hübscher geht es doch garnicht!
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