11 September 2008

Münster, die Stadt der zwei Gerechtigkeiten

Die Staatsanwaltschaft in Münster hat ein Verfahren gegen eine Polizistin eingestellt, der vorgeworfen wurde, vor Gericht falsch ausgesagt zu haben. Der Beamtin war unterstellt worden, sich vor dem Landgericht fälschlicherweise als erfahren im Umgang mit Opfern von Sexualstraftätern ausgegeben zu haben.

In dem Prozess war ein Polizeibeamter aus Olfen wegen der Vergewaltigung einer Bekannten zu drei Jahren Haft verurteilt worden. „Das Verfahren gegen die Polizistin ist wegen geringen Verschuldens eingestellt“, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Im Nachhinein war offenbar nicht mehr zu klären, ob die Polizistin behauptet hat, Expertin bei der Vernehmung von Opfern von Sexualstraftaten zu sein oder nur den Eindruck erweckt hat. „Es kann sein, dass sie diesen Eindruck erweckt hat, ohne das zu wollen.“ Eine richtige Falschaussage habe er nicht feststellen können, begründete der Staatsanwalt.
Quelle: ivz-online.de

Klar, wenn es um die Falschaussage einer Polizistin geht, tritt plötzlich die allgemeine Amnesie ein und keiner kann sich mehr erinnern, was sie gesagt hat, ob sie etwas gesagt hat, ob sie überhaupt da war, ob es sie überhaupt gibt.

In einem anderen umfangreichen Verfahrenskomplex wegen BTM-Handel im Tonnenbereich hat man einen Kronzeugen ausgesaugt als Belastungszeugen bis zum geht nicht mehr in mindestens einem Dutzend Verfahren, als er aber in einem Verfahren den Angeklagten, ausgerechnet seinen Cousin, entlastet hat, hat man ihm nicht nur nicht geglaubt sondern sogleich ein Ermittlungsverfahren wegen falscher uneidlicher Aussage gegen ihn eingeleitet, obwohl das Verfahren gegen seinen Cousin noch nicht abgeschlossen ist.

Klar, ist natürlich ein Russlanddeutscher und kein Polizist, ist natürlich etwas völlig anderes.

Wer die Gerechtigkeit liebt, sollte Münster meiden.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Quatsch mit Soße.

Anonym hat gesagt…

Sie sollten doch wissen, wie gerne Medien wesentliche Sachverhaltsteile nur halb, ganz falsch oder gleich gar nicht darstellen. Ich halte es für sehr gewagt, aus dem kurzen Artikel eine vernünftige Kritik zu bauen. Abgesehen davon sehe ich auch die Vergleichbarkeit der beiden Fälle nicht. Im Fall der Polizistin dürfte es doch auch einen Verteidiger gegeben haben. Trat bei dem auch Amnesie ein?

Anonym hat gesagt…

warum so hasserfüllt? schade, so etwas lesen zu müssen!

Anonym hat gesagt…

Gibt es auch Zitate der Aussagen der Polizistin? Oder ist mal wieder ("Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen") alles nur ein Irrtum und gar nicht so gemeint gewesen?

"Wer die Gerechtigkeit liebt, sollte Münster meiden."
Welche Städte empfehlen Sie für linke Dinger mittlerer Grössenordnung..? ;-)



#k.

 

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