Günther Jauch hat einen Rechtsstreit gegen den Axel Springer Verlag verloren. Der Abdruck eines Fotos, das Jauch beim Sektempfang nach seiner Hochzeit im Hof der Potsdamer Friedenskirche zeigt, war nach dem am Dienstag ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg nicht rechtswidrig. Jauch hatte zwei Klagen über jeweils 130.000 Euro gegen Springer und die Ullstein GmbH geltend gemacht, weil die Fotos gegen seinen Willen entstanden waren. Das müsse er im Hinblick auf seine exponierte Stellung in der Öffentlichkeit hinnehmen, entschied das Gericht. Der Chefredakteur der „Berliner Morgenpost“, Carsten Erdmann, wertete das Urteil als Beleg für die hohe Bedeutung der Pressefreiheit in Deutschland.
10 September 2008
Prominente Prozesshansel
Manche Prominente können es nicht lassen, Prozesse zu führen, deren Sinn schwer greifbar erscheint.
Quelle: faz
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2 Kommentare:
Warum ist so ein Prozess schwer begreifbar? Müssen sich Promis immer und überall ablichten lassen?
Wenn sie beinahe täglich ihr Brett in die Linse halten und u.a. damit ihr Geld verdienen, ist diese Dünnhäutigkeit nicht so ganz einfach zu verstehen.
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