Es ist amtlich! Die harten Kult-Sprüche, mit denen Dieter Bohlen (54) die Kandidaten in Castingshows („DSDS“, „Supertalent“) abstraft, sind keine Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft Hamburg erteilte ihm offiziell die Lizenz zum Pöbeln! Hintergrund: Eine Anzeige von „Supertalent“-Bewerber M. D. (36) gegen Bohlen. Der hatte beim Casting gesagt: „Wenn du tanzt, lachen dich die Frauen aus, nicht an.“ Daum fühlte sich beleidigt, erstattete Anzeige (Aktenzeichen 2008 JS 993/08). Doch das Verfahren wurde eingestellt.
Und das ist auch gut so. Man mag von Bohlens unterirdischen Sprüchen denken, was man will, wer sich bei solchen Sendungen bewirbt, bettelt geradezu darum, von Bohlen beleidigt zu werden. Jeder Kandidat, dem er sagt: "Du bist zwar die allerletzte Scheiße, aber Du kommst trotzdem weiter!" fällt ihm vor Freude um den Hals und kommt nicht auf die Idee, beleidigt worden zu sein. Das kann sich nicht dadurch ändern, dass er nicht weiterkommt. In Wirklichkeit ist es nämlich nur das Nichtweiterkommen, das die Kandidaten so "wurmt".
5 Kommentare:
Interessante Betrachtungsweise. Dennoch bin ich nicht Ihrer Meinung. "Wer hingeht, selber schuld!" repräsentiert wohl eher das dumpfe Volksempfinden an den Stammtischen.
Wenn Jugendliche mit der Hoffnung, nicht zu den öffentlich Gedemütigten zu gehören, plötzlich die Erfahrung der eigenen Ehrverletzung machen, haben sie durch ihre Teilnahme an derartigen Formaten nicht zwingend auch ihre Persönlichkeitsrechte verwirkt.
Es sollte sehr viel mehr Anzeigen und Klageverfahren durch Betroffene geben, um den Herstellern und Verbreitern jeden Anreiz zu nehmen, Geld mit menschenverachtenden Äußerungen zu verdienen.
Zu Bedauern wäre also lediglich die in Deutschland unterentwickelte Rechtsprechung zum Thema Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Bei dem Sachverhalt wird von einem 36-Jährigen gesprochen.
Und Jugendliche müssen eher vor sich selbst geschützt werden als vor Bohlen, wenn sie sich freiwillig völlig untalentiert einer Jury stellen, von der sie wissen, dass dort harte Worte fallen können.
Wer da hingeht, weiß, was auf ihn zukommt und willigt wegen seiner Karrieregeilheit auch ein.
Und das ist kein Volksempfinden, das ist BGH-Rechtsprechung.
Ich bezog mich auch - erkennbar - nicht nur auf den vorliegenden Sachverhalt. Die Einzelfallentscheidung mag sogar richtig gewesen sein, aber sie oder ein BGH-Urteil als systematische Antwort auf regelmäßige Ehrverletzungen zu geben, geht über Volksempfinden ohne juristische Qualität nunmal leider nicht hinaus.
Zu erwähnen wäre dann wohö auch das allseits bekannte Urteil des BVerfG zum "Zwergenweitwurf"! Auch hier waren die Kleinwüchsigen ganz wild darauf, mitmachen zu dürfen, und auch hier wussten sie genau, was auf sie zukam. Dennoch wurde der veranstaltenden Discothek diese Verlketzung der Menschenwürde untersagt. In die Verletzung seiner Menschenwürde kann man eben nicht so ohne weiteres einwilligen.
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