DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
Die hier aufgrund des Ordnungswidrigkeitsvorwurfes aller Voraussicht nach zu erwartende Geldbuße rechtfertigt die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht. Auch kann die Sachlage nicht als besonders schwierig angesehen werden. Schließlich bestehen keinerlei Zweifel an der Fähigkeit des Betroffenen, sich im Prozess selbst zu verteidigen.
Das Thema ist nicht neu, sorgt aber regelmäßig für Kontroversen: Die Justizminister der Länder wollen nach einem Zeitungsbericht den Führerschein als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einziehen.
Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz, berichtete «Bild am Sonntag». Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden.
Außerdem soll festgestellt werden, ob der Angeklagte den Hang hat, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen und die Gefahr besteht, das infolge eines solchen möglicherweise gegebenen Hanges die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten besteht. Der Sachverständige soll außerdem feststellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten durch die Behandlung in eine Erziehungsanstalt zu heilen oder eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf den Hang zurückgehen.
Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage eines Ägypters teilweise statt, mit der er sich gegen die Zahlung von Abschiebekosten in vierstelliger Höhe gewehrt hatte.
Der Kläger war im April 2004 auf dem Luftweg in Begleitung von Beamten der Bundespolizei abgeschoben worden. Während auf dem Hinflug die Economyklasse gebucht wurde, wurden für den Rückflug der Beamten deutlich teurere Plätze in der Businessklasse genutzt.
Als Marion V. aus dem Klassenzimmer rannte, hatte sie Tränen in den Augen. So sehr hatte sie getroffen, was sie gerade auf der Tafel entdeckt hatte. Was sie dort sah, mit Kreide auf Schiefer gemalt, war keine Beleidigung, keine Karikatur, auch kein blöder Spruch, wie ihn so mancher Lehrer über sich ergehen lassen muss. Es waren ein paar Häschen, von irgendeinem Schüler an die Tafel gemalt. Die Lehrerin stürzte also weinend aus dem Klassenraum – und dann verklagte sie eine 16-jährige Schülerin. Der skurrile Prozess ging vor dem Amtsgericht Vechta jetzt in die nächste Runde, mit der Anhörung zweier Zeugen.