02 Juni 2010

Unterirdisches Urteil und oberirdische Faulheit


Eigentlich eine Frechheit. Die Anklage war schon mit heißer Nadel gestrickt, die Daten der einzelnen Taten waren zum Teil falsch, die Schadenssummen passten nicht, von Schreib- und Interpunktionsfehlern ganz zu schweigen.

Wenn dann aber das Amtsgericht sein Urteil dadurch erstellt, dass genau dieser Teil der Anklage einfach in das Urteil mit allen Fehlern hineinkopiert wird und auch der Angeschuldigte Angeschuldigter bleibt und nicht zum Angeklagten wird, dann ist das eigentlich nur noch durch unangemessene Faulheit zu erklären.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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7 Kommentare:

NEBGEN - rough justice hat gesagt…

Und genau solche Urteile führen dazu, dass die Betroffenen jeglichen Glauben in die Justiz verlieren und das Gericht nicht mehr ernst nehmen. Und alles was solchen Richtern zum allfälligen Gelächter der Verteidigung einfällt, ist ein Ordnungsruf wegen Missachtung des Gerichts.

RA Munzinger hat gesagt…

Jetzt hackt doch nicht alle auf dem Referendar herum, der voller Stolz sein Erstlingswerk abgegeben hat und froh war, dass der Richter seinen entwurf 1:1 übernommen hat....

Matthias hat gesagt…

Rechtsstaat, real

fernetpunker hat gesagt…

Traurig, oder liegt es an der Arbeitsüberlastung der Gerichte?

kj hat gesagt…

oberirdische faulheit, weil das Urteil angemessen war und rechtsmittel nicht eingelegt wurden?

Werner Siebers hat gesagt…

@kj: Wenn das Urteil rechtskräftig geworden wäre, hätte ich kein Wort darüber verloren!

ElGraf hat gesagt…

@Nebgen: Sie sind also ernsthaft der Meinung, dass "die Betroffenen" (also in diesem Fall die Angeklagten) dadurch den "Glauben in die Justiz" (sic!) verlieren, dass Interpunktionsfehler gemacht werden und Angeschuldigter statt Angeklagter im Urteil steht? Das bezweifle ich dann aber doch stark.

 

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