08 Juni 2010

Bloggen als Verfahrensbegleitung und die Folgen

Ein feines Instrument ist das Bloggen, um insbesondere in längeren Strafverfahren mal ein wenig abzutesten, worauf andere Verfahrenbeteiligte wie reagieren.

Aus Kommentaren zu den das Verfahren betreffenden Posts kann man extrem wertvolle Schlüsse ziehen, wobei man dadurch auch deutlich schneller als auf andere Art und Weise in Erfahrung bringen kann, welch Geistes Kind die Personen sind, die auch an diesem Fall arbeiten, insbesondere, wer feige genug ist, zwar zu kritisieren aber seine Identität (versucht) zu verheimlichen.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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8 Kommentare:

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Ich tippe mal, dass Renate Kammermitglied ist.

Werner Siebers hat gesagt…

Wobei Renate bei dem Kollegen Detlef Burhoff mal ganz ehrliche Worte spricht und erkennen lässt, dass Rechtsbrüche bei Gerichten bewusst hingenommen werden, weil man sicher ist, dass die Revisionsgerichte dabei mitspielen.

Werner Siebers hat gesagt…

Hier
bei dem Kollegen Detlef Burhoff nachlesen.

Anonym hat gesagt…

Wenn Sie schon die Plattform bieten, weshalb sollten andere Verfahrensbeteiligte nicht die Möglichkeit nutzen, anonym ihre Sicht der Dinge zu formulieren? Mit Feigheit hat das wohl kaum etwas zu tun, allenfalls mit §§ 24 ff. StPO, soweit es Richter betrifft.

Und Renate ist nicht Kammermitglied.

Werner Siebers hat gesagt…

Gut, nehme ich sportlich, ich bin gerne bereit, auch hier deutlich zu sein:

Ein Vorsitzender einer Strafkammer, der ein größeres Verfahren so grottenschlecht vorbereitet hat, ist mir noch nie untergekommen. Und bezüglich der Terminierung nicht wenigstens eine Abstimmung mit den Verteidigern zu versuchen, ist eine Frechheit.

Also wer Auslöser war von hineinrufen und herausschallen, sollte damit klar sein!

Bonnie hat gesagt…

Wenigstens der StA macht einen freundlichen Eindruck.
http://www.mdr.de/thueringen/ost-thueringen/7393557.html

Anonym hat gesagt…

Zu dem Fernsehbericht: ich finde diesen gespielten Einzug des Gerichts für die Fernsehkameras immer völlig daneben. Ein Hamburger Kollege rügte das kürzlich treffend in einer unterkühlt hanseatischen Art und empfahl den Richtern vor laufenden Fernsehkameras, sie sollten sich doch als Schauspieler bewerben, wenn sie sich von einem Kamerateam Regieanweisungen geben ließen. Da blieb dem Vorsitzenden nichts weiter, als peinlich berührt zu sein. Dem Fernsehteam gab der Kollege eine Klageandrohung mit auf dem Weg, wenn es auch nur einer wage, eine Kamera auf ihn zu richten.

Wolf hat gesagt…

@Anonym: "ich finde diesen gespielten Einzug des Gerichts für die Fernsehkameras immer völlig daneben."

Stimmt, es geht auch besser:
http://www.youtube.com/watch?v=7XbTwpGJsmc

 

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