29 Juni 2010

Was so alles möglich ist - Armes Deutschland


Hin und wieder muss man sich die Augen reiben, was Gerichte sich so einfallen lassen, wenn es darum geht, eindeutig entlastende Umstände wegzureden.

In einem Urteil lese ich doch tatsächlich:

Soweit in dem Hauptverhandlungsprotokoll der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht XYZ am xx.xx.xxxx aufgeführt ist, der Zeuge habe seinerzeit die Person unter Lichtbildnummer 5 als den Fahrer des weißen Mercedes wiedererkannt, so hat die damalige Protokollführerin, die Justizobersekretärin Irrich in der Hauptverhandlung ausgesagt, dass sie es nicht ausschließen könne, dass es sich dabei um einen Schreibfehler im Protokoll gehandelt habe. An der Glaubhaftigkeit dieser Aussage bestand kein Grund zu zweifeln.

Man mag sich das auf der Zunge und im Gehirn zergehen lassen: Der Hauptbelastungszeuge zeigt in seiner eigenen Hauptverhandlung auf das Bild einer andere Person als den jetzigen Angeklagten, was eindeutig gegen die Glaubhaftigkeit seiner Angaben spricht.

Da es aber glaubhaft ist, dass die Protokollführerin sich vielleicht geirrt haben könnte, wird dieses schwerwiegende Argument vom Tisch gewischt.

Armes Deutschland! Da geht mal wieder das Messer in der Tasche auf!



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Minus mal Minus ergibt eben Plus. Diese Weisheit ist jedem Strafrichter, der Mathematik in der elften Klasse mangels Durchblick (ab der 6. Klasse) abgewählt hat, noch bestens in Erinnerung. Was in er Naturwissenschaft richtig ist, kann bei der Rechtsanwendung doch nicht falsch sein.

Erinnert an den Beschluß des BGH vom 29.04.2010, 3 StR 103/10.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de