04 Juni 2010

Und wieder mal ein Wochenfreak

Sie lernen es nicht, die völlig ignoranten weltfremden Richter, die nicht die Spur nachdenken, wenn sie etwas verfügen und dann unterschreiben.

"Ihnen wird ein Verteidiger zu bestellen sein, da ... Bitte teilen Sie innerhalb einer Woche mit, ... welcher Rechtsanwalt Ihnen beigeordnet werden soll."

So lautet der Text, bei einer Anklage bezüglich von angeblichen Taten, die mehr als ein Jahr zurückliegen.

Dass der Angeschuldigte sich zunächst informieren muss, welcher Rechtsanwalt möglicherweise fachkompetent sein könnte, dass er bei einem oder mehreren Rechtsanwälten dann zunächst einen Termin vereinbaren und wahrnehmen muss und dass erst danach dem Gericht mitgeteilt werden kann, wer ggf. als Pflichtverteidiger benannt wird, daran denkt man natürlich bei Gericht nicht.

Dass dafür eine Woche unverschämt kurz ist, dass interessiert deshalb nicht, weil man, um darauf zu kommen, nachdenken müsste; und das ist offenbar mal wieder zuviel verlangt. Da geht mir das


in der Tasche auf.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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