Gemütlich will ich von einem Weg in den anderen abbiegen, von dort kommt mir ein Herr jenseits der Rentenschwelle langsam entgegen und ruft mir aus ungefährdeter Entfernung von etwa 5 Metern empört zu:
Gefälligst Zeichen geben!
Jetzt bin ich natürlich verängstigt; hoffentlich zeigt er mich jetzt nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit an. Vielleicht erkennt er mich ja auf einer Wahllichtbildvorlage.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
7 Kommentare:
Wo soll denn eine bestimmte Art, das Abbiegen anzuzeigen, vorgeschrieben sein? Die Vorschrift, Fahrtrichtungsanzeiger zu verwenden, ist für Fahrräder außer Kraft gesetzt, da eben solche an eben diesen verboten sind.
kommen Sie mal nach MS, da können Sie was erleben.
@ Jens: Zumindest zivilrechtlich könnte es aber dennoch Probleme geben :-)
Was ist das denn für ne Kamera (*sofort haben wollen*)?
@CarstenWeber Sony bloggie MHS-PM5 mit aufsetzbarer 360° Linse - der Kracher, kann ich nur empfehlen.
@Detlef Burhoff: In Münster oder Osnabrück würde ich nur Panzer fahren, nie im Leben Fahrrad ;-)
und ich bin jetzt der "gute Deutsche"? versteh' ich nicht...
Ja, gibt es. Sieht gut aus.
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