Die DTS berichtet, dass der BGH die jahrelange Überwachung von Mitgliedern einer angeblichen Terror-Gruppe als rechtswidrig eingestuft hat, u.a., weil die angeblichen Ermittlungsergebnisse nicht genügend mit Tatsachen belegt seien.
Da fällt mir wieder der schöne Spruch ein:
Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Überzeugung steht fest.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
Da es kein richtiges Leben im falschen gibt, gibt es bei der ständigen Praxis des Gerichts, den Strafprozeß zur Farce verkommen zu lassen m.E. keinen Grund, ein ausnahmsweise einmal die Rechte eines Verdächtigen stärkendes Ergebnis des Bundesgerichtshofs zu feiern.
Aus Fefes Blog:
Das erinnert mich an einen alten Ami-Witz, wenn es darum geht, dass irgendein 3.-Welt-Diktator irgendwas unmenschliches getan hat. "The UN sent a strong worded letter". Die Amis meinen damit natürlich, dass am Ende doch wieder der Weltpolizist Uncle Sam seine Armeen losschicken muß.
Und ich meine in diesem Fall, dass sie sich diese Rüge auch sparen können. Das muß personelle Konsequenzen haben, da müssen Leute rausfliegen, und zwar in hohem Bogen, und fortan nie wieder auf einem Posten im Polizeidienst arbeiten dürfen, bei der sie anderen Leuten Schaden zufügen können, weil sie ja unter Beweis gestellt haben, dass sie mit schwerwiegenden Entscheidungen überfordert sind.
Aber immerhin, für ein bisschen Unterhaltung eignet sich die Rüge doch:
Den Angaben der Verfassungsschützer zu den Beschuldigten lasse sich "nichts entnehmen, was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren politische Orientierung hinausgeht".
Mwahahahaha, genau so haben wir uns das doch auch alle vorgestellt.
Ich Hab's schon mal gesagt: "Es ist verwerflich, dass Bäume sterben mussten, um so überflüssige Bücher, wie Grundgesetz, StPO und StGB, herauszugeben..........
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