06 Juni 2010

Managerhaftung und warum die aus dem Lachen nicht mehr rauskommen


So ein Gesetzgeber ist manchmal ein wenig doof, weil er nicht gleich alle Schlupflöcher sieht, die er offen lässt, wenn er so ein Gesetz baut.

Aber es gibt auch Fälle, in denen war der Gesetzgeber so bescheuert, dass es dann schon fast Schmerzen bereitet.

Bisher war es für Manager möglich, sich gegen die Haftung wegen Managerfehlern zu versichern. Um die Manager zu größerer Sorgfalt anzuhalten, wurde ein Gesetz (Gesetzes zur Angemessenheit von Vorstandsvergütung - VorstAG -) geschaffen, wonach nunmehr die Manager 10% eines verursachten Schadens bis zu dem 1,5-fachen eines Jahresgehaltes aus der eigenen Tasche zahlen müssten.

Aber die Lücke: das Gesetz lässt es zu, dass sich die Manager gegen genau dieses Risiko der Selbstbeteiligung wieder versichern!
Denn künftig gelten zwar höhere Selbstbehalte, wenn Unternehmenslenker ihrer eigenen Firma schaden – doch die meisten Manager werden diesen Selbstbehalt ebenfalls versichern. Und mancher Versicherer bietet dafür derart günstige Policen an, dass es sogar in der Assekuranzbranche selbst Kritik hagelt.
Von der Idee, dass ein Manager sorgfältiger handelt, wenn er stärker mit seinem eigenen Geld haftet, ist nicht viel übrig. Im Gegenteil: „Bevor das Gesetz in Kraft trat, hatten manche Vorstände einen freiwilligen Selbstbehalt in ihren Policen – den dann auch keiner versichert hat“, heißt es bei einem Versicherer.
Quelle: welt
 
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6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Versicherungen leben ja nicht vom Drauflegen. Die Schäden werden einfach umgelegt, die Prämien steigen.
Der Markt wirds schon regeln. Ich finds trotzdem gut.

Anonym hat gesagt…

als wenn Manager überhaupt in messbaren Mengen überführt würden. So dumm sind selbst die dümmsten dieser Garde nicht ...

Anonym hat gesagt…

Wenn ich das Gesetz richtig lese, dann geht es hier um Versicherungen, die Firmen für ihre Vorstände abschließen. Die Zusatzversicherung zur Abdeckung des Eigenanteils müssen die Vorstände dann aus eigener Tasche zahlen. Klingt doch OK.

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gesetz, das einer Person grundsätzlich verbietet, sich gegen ein finanzielles Risiko abzusichern, verfassungskonform ist.

Und drittens ist es ja wohl auch nicht unbedingt im Interesse der Geschädigten, wenn bis zu 10% des Schadens nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Schauen wir uns mal ein Rechenbeispiel an:
Das Vorstandsmitglied verdient 300000 Euro pro Jahr. Dann beträgt der Eigenanteil bis zu 450000 Euro. Das hat nicht jeder flüssig. Und wenn das Vorstandsmitglied in unserem Beispiel geschieden ist, mit 3 Kindern, die bei der Exfrau leben, dann ganz bestimmt nicht.

Werner Siebers hat gesagt…

Mir kommen die Tränen, die Familie wird bestimmt verhungern.

Jedenfalls der angebliche Gesetzeszweck, die Manager zu mehr Verantwortung anzuhalten, kann so bestimmt nicht erreicht werden.

Anonym hat gesagt…

Die armen Vorstände! Denkt doch einer an die armen Vorstände!

Anonym hat gesagt…

@Werner Siebers:
Es geht mir nicht um die "arme Familie". Sondern um die Frage, ob die 10% Eigenanteil überhaupt aus dem Vermögen des Vorstandsmitglieds bezahlt werden können, oder ob die Gläubiger am Ende leer ausgehen.

Ich z. B. (kein Vorstandsmitglied) könnte einen Betrag in Höhe vom 1,5fachen meines Jahresgehalts nicht aufbringen. Es bliebe mir nichts anderes übrig, als die EV abzugeben.

Nun mag man annehmen, so ein Vorstandsmitglied hat haufenweise Wertpapiere, eine (bezahlte) Villa etc. Sicher ist das aber nicht. Und insbesondere nach einer kostspieligen Scheidung und bei hohen Unterhaltszahlungen (deswegen mein Beispiel) ist von eher bescheidenen Reserven auszugehen.

 

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