15 April 2008

Deutsche Bahn als ABO-Trickser

Heute musste ich mich in das Abenteuer stürzen, eine Bahn-Card zu kaufen. Der erste Schock: Im Braunschweiger Hauptbahnhof eine Schlange von mindestens 15 Kunden vor den Schaltern, die jedoch nur zu weniger als 50% besetzt waren.

Stolz eine Urkunde an der Wand, dass man 2006 in der Bewertung sämtlicher Verkaufsstellen in ganz Deutschland Nr. 3 gewesen sei, Bronzemedaille sozusagen. Wenn die Personalplanung für Stoßzeiten 2006 schon genau so bescheiden war wie 2008, möchte ich nicht wissen, wie lange ich an der Verkaufsstelle auf Platz 100 gewartet hätte. 2Tage, 3Tage ??????

Und dann das mit der Bahn-Card. Aus Vernunftgründen will ich mir eine Bahn-Card gönnen - für ein Jahr: das geht nicht! Wenn Bahn-Card, dann Abo, nur ein Jahr geht gar nicht.

Die Geltungsdauer der BahnCard 25/BahnCard 50 beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard 25/BahnCard 50 nicht bis 6 Wochen vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird.
Die wissen sicher genau, dass kaum ein Mensch nach fast einem Jahr daran denkt, ein solches Abo zu kündigen. Wer nicht auf diesen Taschenspielertrick herein fallen will, sollte vorsichtshalber gleich am Tag der Bestellung das Abo wieder kündigen, damit nach einem Jahr die automatische Verlängerung erfolgt.

Ich finde es zumindest anrüchig, auch nur den Eindruck zu erwecken, mit der Vergesslichkeit zu kalkulieren.

6 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ja.. da hatte ich etwas mehr Glück (ist schon etwas her). Auch ich hatte diesen Passus übersehen, bzw. war mir sicher, dass es einen solchen nicht gab.
Also hatte ich mir die entsprechende Vertragsgrundlage zusenden lassen. Da hat mir die Bahn den Antrag eines anderen Kunden gesendet. Inkl. Bankdaten, usw.
Dann habe ich ein mittelgroßes Fass beim Datenschutzbeauftragten aufgemacht. Und siehe da: Mein Antrag wurde nicht mehr aufgefunden. Und die Bahn hatte wohl Probleme mit dem Scanner und bei einer Handvoll Kunden den Antrag verloren!

Anonym hat gesagt…

Besonders "unterhaltsam" wird es, wenn man tatsächlich daran denkt rechtzeitig zu kündigen und sich dann auf der Webseite der Bahn auf die Suche nach der passenden Anschrift oder Faxnummer begibt - Kundenfreundlichkeit sieht anders aus!

Anonym hat gesagt…

Unter anderem aus diesen Gründen habe ich auf die BahnCard verzichtet. Ich muß das einfach nicht haben: Geld ausgeben wollen und dafür mit lausigem Service bestraft zu werden.

Die Bahn ist eine Chaostruppe. Wenn sie das wenigstens offiziell einräumen würde, könnte man ja eigentlich damit leben. Aber der Versuch, den Anschein eines modernen Unternehmens setzen zu wollen, ist einfach nur ärgerlich.

Deswegen fahre ich Auto und fliege, wenn es eben nur geht.

Anonym hat gesagt…

Mir erging es genau andersrum: Ich musste eine neue Bahncard beantragen, bekam auch eine neue Nummer. Meiner Kollegin passierte dies ebenso. Es handelt sich jedoch um eine von der Firma (normales Unternehmen, keine "Italiener" ;) ) bestellte und bezahlte Karte. Natürlich hatten wir beide uns auf das Abo verlassen und überbrückten dann die Zwischenzeit mit einer vorläufigen Bahncard. Mal schauen, was nächstes Jahr im Februar passiert.

Anonym hat gesagt…

BC kündigen ist ganz einfach:
Brief an: BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main oder E-Mail an bahncard-service@bahn.de
oder Fax an 01805-121998.

Immer die BC-Nr nennen!
Und mindestens 6 Wochen vor Ablauf, sonst sind die da steinhart. Es gibt keine Kulanzkündigungn wgn Krankheit, Armut, hohem Alter oder so.
Am besten nie eine Einzugsermächtigung geben, Rechnungskunde bleiben!
Wer noch eine Fan-BC hat und die nach Ablauf nicht mehr möchte: Ganz schnell kündigen! Vier Wochen Kündigungsfrist! Sonst gibt's ne neu Karte, aber diesmal zum vollen Preis und für ein Jahr lang.

Anonym hat gesagt…

Das stimmt aber nicht ganz ! Es gibt sehr wohl Kulanzkündigungen. Einer Freundin von mir ist es so ergangen und nachdem sie schriftlich erklärt hat, dass sie vom ABO nichts wusste und dass die BahnCard zuvor vom Arbeitgeber gezahlt wurde, sie aber ihre Stelle verloren habe und nicht mehr mit der Bahn fährt, hat man auf dem Kulanzweg storniert.

 

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