30 April 2008

Unaufgefordertes Entgegenkommen des Gerichtes

Dass in dem Autobahnamtsgericht die Routine auch zu Gunsten der Betroffenen durchschlägt, bekam ich nach Aufruf zur Sache zu spüren. Der Mandant war trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens nicht erschienen.

Kein kratziges Hinterfrage, wie von anderen Gerichten durchaus gewohnt, vielmehr sogleich die Frage, ob ich denn eine schriftliche Vollmacht vorlegen wolle und den Antrag auf Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen wolle.

Als ich mich mit der Vollmacht ziere, meint die Richterin, es würde ihr auch genügen, wenn ich die Vollmacht nachsenden würde. Also unaufgefordertes Entgegenkommen, Hut ab!

Gelöst wurde die Situation dadurch, dass mein Mandant dann doch noch erschien.

Trotzdem eine positive Erfahrung.

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