18 April 2008

Versuchter Betrug, versuchte Nötigung, versuchte Erpressung - alles in einem anwaltlichen Schriftsatz

Der Kollege hat vermutlich aus einem Formularbuch abgeschrieben, ob ihm oder seinem Mandanten das helfen würde, steht in den Sternen.

Mein Mandant bekommt von dem Kollegen ein Schreiben, aus dem sich ergibt, dass der Kollege den Vermieter meines Mandanten vertritt. Der Vermieter hat einen Räumungstitel gegen meinen Mandanten und einen Zahlungstitel wegen erheblicher Mietrückstände.

Nun teilt er namens und in Vollmacht seines Mandanten mit, dass selbiger das Vermieterpfandrecht geltend macht und dass deshalb mein Mandant beim Verlassen des Hauses keinerlei Gegenstände entfernen dürfe. Täte er dies gleichwohl, würde er sich strafbar machen, man werde ihn sofort anzeigen und er müsse mit erheblicher Bestrafung rechnen.

Dass das nicht stimmt, da sich das Vermieterpfandrecht nicht auf unpfändbare Gegenstände erstreckt und mein Mandant deshalb seinen gesamten bescheidenen Hausrat mitnehmen darf, ohne dass ihm etwas passieren kann, hat der Kollege hoffentlich nur fahrlässig nicht bedacht.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Na, ist doch super.
Endlich mal eine gute Möglichkeit, sich von all dem alten Kram zu trennen, den man beim Umzug am liebsten gar nicht mitnehmen möchte!

 

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