In einem Verfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Braunschweig hat die Staatsanwaltschaft beantragt, die Aussagen zweier Belastungszeugen wörtlich zu protokollieren und die per Tonband und Video aufzuzeichnen.
Ich habe mich als Verteidiger diesem Antrag dankend angeschlossen. Erwartungsgemäß hat aber die Kammer diesen Antrag abgelehnt, weil es auf den Wortlaut nicht ankäme.
Natürlich nicht!
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