Das scheibe ich gnadenlos ab und ziehe den Hut vor dem Kollegen Handschumacher aus Berlin, der es geschafft hat, ein Gericht dazu zu bringen, ausdrücklich die Stromversorgung des LapTops eines Anwalts im Gericht zu genehmigen. Zumindest im Amtsgericht Tiergarten reicht nun der Hinweis auf: 03. März 2008 — 5330 E — A2 (Sdh. XIV) AG.
Hoffentlich sind damit entsprechende Diskussionen bundesweit endgültig erledigt.
28 März 2008
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2 Kommentare:
Äh, und wo kann man nun diesen Wunderantrag abschreiben äh bewundern?
Falls noch jemand suchen sollte: http://www.kanzlei-hoenig.info/index.php/laptops-erlaubt-beim-amtsgericht
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