Erwartungsgemäß hat das erweiterte Schöffengericht des Amtsgerichts Halberstadt heute den Antrag der Nebenkläger auf Schließung der Beweisaufnahme als unzulässig zurückgewiesen, weil die StPO einen solchen Antrag nicht vorsieht. Eine Fortsetzung der Peinlichkeiten, die die Frage nach dem Sinn der Nebenklage in diesem Verfahren entstehen lässt.
Und nach der Verkündung des Beschlusses dann heftigster verbaler Streit zwischen einem Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und einem Nebenklagevertreter. Man schreit sich so laut an, dass das Gericht die Sitzung für unbestimmte Zeit unterbricht.
1 Kommentar:
Hatte das Gericht das nicht schon Mal gemacht und Dir einen verhandlungsfreien Nachmittag gebracht...
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