Das war Coolness mit Augenmaß im Landgericht Dessau. Der Herr Vizepräsident wollte eines ganz sicher: kein Urteil fällen. Das sagte er auch ganz deutlich und führte mit leichter Hand die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft dahin, dass sie das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zurücknahm, so dass das Urteil gegen meine Angeklagte rechtskräftig wurde und bei dem anderen Angeklagten aus der Berufung die ursprünglich von dem Verteidiger eingelegte Revision wurde.
Hoffentlich findet das OLG die Kopie der Entscheidung des BGH aus dem 35. Band in der Akte, dann kann dieser Angeklagte zwanglos sofort freigesprochen werden.
Dauerte alles nur Minuten und war für uns Verteidiger eine erfolgreiche und angenehme Fahrt.
27 März 2008
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