03 März 2008

Freispruch statt Bärendienst

Heute hätte ich meinen Mandanten fast ins Bezahlen gefaselt, obwohl das nicht nötig war. Der Vorfall selbst liegt fast zwei Jahre zurück, schon vor Monaten wurde die Sache verhandelt und dann ausgesetzt.

Zu Beginn der Hauptverhandlung habe ich dann versucht, alle Beteiligten davon zu überzeugen, dass sich§ 153 a StPO aufdrängen würde. Ich bin nur knapp gescheitert.

In der Beweisaufnahme entwickelte sich ob der Erinnerungslücken der Zeugen eine leichte Freispruchverteidigung, so dass ich dem Mandanten mit einem 153 a einen Bärendienst erwiesen hätte.

Glück gehabt.

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