Der in dem Halberstädter Theaterverfahren mitverteidigende Kollege Funck bezeichnete die sich jetzt abzeichnenden Entwicklungen damit, dass er meint, das Verfahren habe spätestens jetzt einen Touch ins Irre.
Dem kann man nur wohlwollend beipflichten, wenn man sich auf der Zunge zergehen lässt, dass eine Nebenklagevertreterin die angebliche Rechtsstaatswidrigkeit des Verfahrens nun plötzlich u.a. damit begründet, dass der Erlass einiger Haftbefehle und deren Bestätigung durch das Landgericht gegen einige Angeklagte rechtsstaatswidrig gewesen seinen, obwohl gerade die Nebenklagevertreter über die einschlägige Presse massiven Druck ausgeübt hat, damit es zu solchen Haftbefehlen kommt.
28 März 2008
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